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Infos & Urteile: Internetrecht

„Junge Mädchen brauchen Geld“ – Filmfirma und Abmahnanwälte offenbar auch

Veröffentlicht am 14.09.2010, Schwerpunkt Internetrecht
Die Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk aus Hamburg nehmen derzeit Abmahnungen für die G&G Media Foto-Film GmbH vor. Dabei geht es um angebliche Urheberrechtsverletzungen betreffend den Film „Junge Mädchen brauchen Geld“ .

Wie üblich fordern die Anwälte zunächst die Abgabe der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung. Anstelle des der Firma G&G Media Foto-Film GmbH angeblich zustehenden Schadensersatzanspruches von rund € 4.000 bieten die Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk ferner an, die Sache gegen Zahlung in Höhe von € 1.298 auf sich beruhen zu lassen. Warum diese Reduzierung erfolgt und wie sie sich ergeben soll, behalten die Anwälte – wie immer – für sich.

Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, sollten Sie genau überlegen, ob Sie die beigefügte Unterlassungserklärung tatsächlich unterzeichen. Nicht nur, dass Sie mit dem beigefügten Muster Ihre Schuld anerkennen, würden Sie nämlich insbesondere die geltend gemachten Kosten akzeptieren. An die Unterlassungserklärung wären Sie 30 Jahre gebunden, auch wenn sich die Gesetzeslage und/oder die Rechtsprechung zum Filesharing sich ändern würde.

Gern beraten und vertreten wir Sie bei der Verteidigung gegen die Abmahnung. Wenn gewünscht, formulieren wir die Unterlassungserklärung so, dass Sie so wenig wie möglich aber soviel wie nötig zugestehen.

Rufen Sie uns unter 0391.7446140 an und lassen sich ein Angebot machen!

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Lars HänigLars Hänig

Rechtsanwalt seit 2005

Seit 2003 Mitarbeit in der Anwaltskanzlei Heinemann in Magdeburg

Mitglied der Rechtsanwalts-
kammer Sachsen-Anhalt und im deutschen Anwaltverein
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