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Infos & Urteile: Internetrecht

eBay: Kein Wertersatz für bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme

LG Berlin, Beschl. v. 15. März 2007 – 52 O 88/07

Veröffentlicht am 20.06.2007, Schwerpunkt Internetrecht
Das Landgericht Berlin hat es für wettbewerbswidrig befunden, bei den erforderlichen Informationen über das gesetzliche Widerrufs- und Rückgaberecht bei den Bedingungen über das Rückgaberecht nicht auf eine bestehende Wertersatzpflicht hinzuweisen, die eine Verschlechterung der Sache durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme ausnimmt, falls nicht bis zum Abschluss des Vertrages die Belehrung über die Wertersatzpflicht in Textform erfolgt.

Eine Verschlechterung der Ware, die durch bestimmungsgemäßen Gebrauch entstanden ist, bleibt nach den allgemeinen Rücktrittsregeln außer Betracht (§ 346 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 2. Hs. BGB). Hiervon kann, insoweit zu Lasten des Verbrauchers, bei Fernabsatzgeschäften nur abgewichen werden, wenn der Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit, sie zu vermeiden, hingewiesen wird (§ 357 Abs. 3 S. 1 2. Hs. BGB). Eine Belehrung des Verbrauchers „in Textform“ findet bei Verkäufen über ebay.de nicht statt, da eine auf der Angebotsseite eingestellte Belehrung nach dem Beschluss des Kammergerichts vom 05.12.2006, 5 W 295/06, nicht in Textform vorliegt. Somit besteht auch keine Wertersatzverpflichtung für die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme und die Klausel war insoweit zu beanstanden.
(LH)

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Lars HänigLars Hänig

Rechtsanwalt seit 2005

Seit 2003 Mitarbeit in der Anwaltskanzlei Heinemann in Magdeburg

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